Kommission
Kommissionsgrundlage
Die Ware sollte nicht älter als 2-3 Jahre sein, es wird nur einwandfreie und gereinigte Ware angenommen. Ich behalte mir vor, Waren abzulehnen.
Für Beschädigungen an den Artikeln wird von mir keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen. Ich hafte auch nicht bei Ladendiebstahl, Einbruchdiebstahl, Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden.
Waren in Kommission nehmen...Wie ist der Ablauf?
Ich nehme Ihre Ware in Kommission. Das bedeutet ich übernehme die Lagerung der Artikel und stelle sie in meinem Geschäft aus. Ihre Artikel werden von mir in Ihrem Auftrag verkauft.
Wie entstehen die Preise?
Sie können Ihre Ware frei in Kommission geben und ich mache dann die Preise nach eigenem Ermessen oder Sie teilen mir zu jeder Ware mit, welchen Betrag Sie bei Verkauf dafür haben möchten. Gerne können wir auch gemeinsam einen Preis vereinbaren.
Dauer der Kommission
Die Dauer der in Kommission genommenen Ware beträgt 1-3 Monate. Der Verkaufserlös wird nicht länger als 8 Monate nach Ablauf der Kommissionszeit (incl. abgesprochener und schriftlich festgehaltener Verlängerungen) vorgehalten.
Sollte Ihre Ware nach Kommissionsabschluss nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, übergeht Ihr Eigentum an mich.
Wie werden die Einnahmen aufgeteilt?
Sie als Kunde bekommen 50% des vereinbarten Verkaufspreises, sowie die restliche Nichtverkaufte Ware nach Beendigung der vereinbarten Kommissionszeit zurück.
Ich beantworte Ihnen gerne alle Fragen.
Sie können mich telefonisch erreichen: 030 / 32 70 40 90
oder kommen Sie doch auf ein Kaffee vorbei....